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Bundesverfassungsgericht - Sieg für vermeintlich „unmenschlichen“ Zahnarzt PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 22. Dezember 2010 um 13:29 Uhr
Zahnärzte verstoßen nicht gegen das "Gebot der Menschlichkeit", wenn sie unverbindliche Kostenvoranschläge ins Netz stellen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Patienten dürfte das Urteil freuen.








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