| Den Freibetrag bei der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen |
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| Mittwoch, den 30. Juni 2010 um 09:43 Uhr | ||||
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Dieser Freibetrag kann bis zu 45.000 betragen. Als Freibetrag im Sinne einer Kürzung des Gewinns, der in die Steuererhebung nach dem Verkauf eines Unternehmen oder eines Unternehmensteils einfließt, wird er aber nur berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat
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