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Der-Ausbildungsfreibetrag-als-Steuersparmoeglichkeit PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 05. Juli 2010 um 10:43 Uhr
Der Ausbildungsfreibetrag wird im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuer bestimmt und findet seine Verankerung im § 33a (2) des Einkommensteuergesetzes. An den Ausbildungsfreibetrag sind einige Bedingungen gekoppelt: Das Kind muss zur Berufsausbildung









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