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Der Steuerfreibetrag als Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 10:33 Uhr
Auch hier gibt es einen Freibetrag (801 Euro), der für Kapitalerträge geltend gemacht werden kann. Solange man also aus Zins-, Dividenden- und Veräußerungsgewinnen nicht mehr als 801 Euro verdient hat, bleibt dieser Betrag frei von der Abgeltungssteuer bzw. können die 801









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