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Die Abrechnung der Kilometerpauschale in der Lohnsteuererklärung PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 28. Dezember 2009 um 19:58 Uhr
Dabei hat die Pauschale den Vorteil, dass keine Einzelbelege für jede einzelne Fahrt eingereicht werden müssen. Abgerechnet werden kann dabei jedoch je Arbeitstag (maximal jedoch 230 Arbeitstage pro Jahr) immer nur eine Fahrt und dies auch nur bis zu einer Höhe von maximal 4500









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