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Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 13. November 2009 um 20:44 Uhr
So sind unter Ehepartnern Schenkungen bis zur Höhe von 500.000 Euro steuerfrei, während der Betrag beim leiblichen Kind oder Stiefkind oder bei leiblichen Kindern/Steifkindern verstorbener Kinder bei 400.000 Euro liegt. Auch die leiblichen Kinder/Stiefkinder noch lebender Kinder (also







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