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Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 09. Juli 2010 um 09:00 Uhr
Für diese Einkunftsquelle ist im § 13 Abs. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) ein Freibetrag festgelegt, der in vielen Fällen -insbesondere dann, wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nur für einen Klein- oder Nebenbetrieb erlangt werden- dazu führen kann, dass









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