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Kontenklärung - Ostdeutschen droht Verlust von Rentenansprüchen PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 26. Mai 2011 um 16:59 Uhr
Nur noch bis Ende des Jahres müssen Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben aufbewahrt werden. Wer dort beschäftigt war, sollte daher bald eine Klärung seines Rentenversicherungskontos beantragen.








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