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Krankengeld für Selbstständige in der GKV  PDF Drucken E-Mail
  
Sonntag, den 15. November 2009 um 21:03 Uhr
Dafür muss er/sie jedoch den regulären Beitragssatz von momentanen 14,9 % aufwenden, im Gegensatz zu der vorherigen Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz von 14,3% in Anspruch nehmen zu können, ohne dabei jedoch von den Vorzügen des gesetzlichen Krankengeldes









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