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Mutterschutz: Das Gesetz auf der Seite erwerbstätiger (werdender) Mütter PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 26. Juli 2010 um 09:33 Uhr
Es spielt dabei keine Rolle, ob die werdende Mutter in Teil- oder Vollzeit arbeitet, nur eine Aushilfe oder Auszubildende ist. Damit die Schwangere die Vorteile des Mutterschutzes nutzen kann, muss sie ihrem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Zwar wird dafür kein Zeitraum









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