| Reiserücktritt: Versicherungsschutz greift nicht nur bei akuten Erkrankungen |
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| Montag, den 30. Januar 2012 um 16:32 Uhr | ||||
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Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung soll den Versicherten davor bewahren, für entstandene Kosten aufkommen zu müssen, auch wenn er die gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten konnte. Kommt es beispielsweise zu einer schweren Krankheit, kann der Versicherungsnehmer ohne finanzielle Verluste von der Reise zurücktreten. Für etwaige Stornokosten oder ähnliche Gebühren kommt dann die Versicherung auf. …
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