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Unisex-Tarife: Verträge müssen nicht umgestellt werden PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 18:24 Uhr
Ab Ende 2012 dürfen neu abgeschlossene Verträge für Renten-, Auto- und Krankenversicherungen sich nicht mehr geschlechtsspezifisch unterscheiden. Die sogenannten Unisex-Tarife, bei denen Männer und Frauen gleichermaßen behandelt werden, sind ab dem 21. Dezember 2012 Pflicht, so hat es die zuständige Behörde bereits im März 2011 entschieden. Bisher ist es Standard, dass männliche und weibliche Kunden …









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