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Urteil - Beipackzettel dürfen ins Internet PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 18:20 Uhr
Arzneimittelhersteller können die Texte der Beipackzettel auf ihren Webseiten veröffentlichen. Damit verstoßen sie nicht gegen das Werbeverbot, entschied nun der Europäische Gerichtshof.








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