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Versicherungsschutz - Schutzgeld-Erpressung muss gemeldet werden PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 16. Juni 2010 um 17:54 Uhr
Wenn ein Gastwirt auf Schutzgeld erpresst wird, sollte er dies der Versicherung melden. Sonst bleibt er im Schadensfall auf den Kosten sitzen.








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