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Vorruhestand - Arbeitgeber muss bei Ungleichbehandlung zahlen PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 15. Februar 2011 um 20:13 Uhr
Bei tariflichen Vorruhestandsleistungen darf es keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen geben. Der Arbeitgeber muss für einen finanziellen Ausgleich sorgen, wie das Bundesarbeitsgericht entschied.








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