| Werbungskostenpauschbetrag |
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| Montag, den 21. Juni 2010 um 09:55 Uhr | ||||
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Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nur dann seine einzelnen Werbungskosten dem Finanzamt aufzuschlüsseln braucht, wenn diese höher als der Werbungskostenpauschbetrag sind. Werbungskosten sind in diesem Fall Kosten, um seine Tätigkeit ausüben zu können, also Fahrtkosten,
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