Bundesverfassungsgericht - Sieg für vermeintlich „unmenschlichen“ Zahnarzt
Zahnärzte verstoßen nicht gegen das "Gebot der Menschlichkeit", wenn sie unverbindliche Kostenvoranschläge ins Netz stellen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Patienten dürfte das Urteil freuen.Powered by Stromvergleich