Eine Rentenerhöhung sollte eigentlich Freude bringen. Doch eine 90-Jährige erlebt laut "Weser Kurier" das Gegenteil – ihre monatlichen Einnahmen reichen nun nicht mehr für die Pflegeheimkosten.
Natürlich dürfen Sie jederzeit aus Ihrer Berufstätigkeit aussteigen, um ein Dasein als Privatier frei zu wählen – falls Sie es sich leisten können. Aber damit eine Frührente von der gesetzlichen Rentenkasse inklusive Zuschüssen zur Kranken-und Pflegeversicherung fließt, müssen Sie wesentliche Voraussetzungen erfüllen.
Der Rente mit 63 droht das baldige Aus. Noch aber kann ein vorzeitiger und sorgenfreier Ruhestand gelingen. Wenn man ein paar wichtige Regeln beachtet.
Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche auch in der Hinterbliebenenversorgung sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.
Der eigene Versicherungsschutz und der der eigenen Firma müssen gut durchdacht sein. Bevor der Unternehmer sich auf konkrete Produkte konzentriert, sollte er sich zunächst einmal systematisch mit seinen eigenen Risiken auseinandersetzen. Erst nachdem das geschehen ist, empfehlen wir Prioritäten zu setzen und die Reihenfolge festzulegen, in der die vorhandenen Risiken abgesichert werden sollen. Erst danach sollte die Suche nach einem konkreten Produkt beginnen.
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Als Bauherr gehen Sie Risiken ein. Ihr Neubau kann durch Unwetter, Feuer oder Vandalismus beschädigt werden. Zudem haften Sie als Bauherr persönlich, mit Ihrem Vermögen, wenn Unbeteiligte durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Personen- und Sachgefahren geschützt, die von Ihrem Hausbau ausgehen. Die Bauleistungsversicherung kommt für Beschädigungen am Neubau durch Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehler auf. Einen Schutz gegen Brandschäden können Sie im Rahmen der Bauleistungsversicherung zusätzlich vereinbaren.
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