Auch wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann nicht einfach ohne Abzüge in Rente
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf trotzdem meist nicht sofort ohne Abschläge in Rente. Die falsche Hoffnung ist nur ein Beispiel für weit verbreitete Rentenmissverständnisse, die zu bösen Überraschungen führen. Zehn Fehler sollte jeder vermeiden.
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