BGH-Urteil zu Schmerzensgeld - Wer den Chefarzt zahlt, hat auch Anspruch auf den Chefarzt
Haben Patienten mit einem Krankenhaus eine Operation ausschließlich durch den Chefarzt vereinbart, dann muss auch der Chefarzt operieren. Mangels Einwilligung ist die Operation durch einen Vertreter rechtswidrig
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