Klägerin scheitert in dritter Instanz - Bundesrichter: Rentennähe darf bei Kündigung eine Rolle spielen
Arbeitnehmer, bei denen der Renteneintritt nicht mehr weit entfernt ist, können bei betriebsbedingten Kündigungen als Folge von Firmenpleiten schlechte Karten haben. Bei der sozialen Auswahl sei neben anderen Kriterien auch die Rentennähe zu berücksichtigen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 31/22).
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