Krankenkassen in der Pflicht - Recht auf Auskunft über eigene medizinische Daten
Versicherte der Krankenkassen können Auskunft über die Weitergabe ihrer medizinischen Daten verlangen. Das Bundessozialgericht hat das Recht auf Informationen über den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Kassen gestellt.Powered by Vergleichsportal