Krankenkassen müssen nicht zahlen - Transsexuelle bekommen keine Gratis-Brust-OP
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Die Kosten einer Brustvergrößerung für Transsexuelle müssen von der Kasse nicht übernommen werden. Die Klägerin hat das Nachsehen.Powered by Börsen-Handelssysteme