Mindestens Hälfte und über Armutsschwelle - EuGH-Urteil stellt klar: Fällt die Betriebsrente aus, muss der Staat zahlen
Betriebsrenten sind in der Europäischen Union vor unverhältnismäßigen Kürzungen geschützt, wenn eine Pensionskasse oder ein früherer Arbeitgeber wirtschaftlich ins Trudeln gerät. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag festgehalten.
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