Öffentlicher Dienst - Mutterschutzzeiten zählen bei Betriebsrente
Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, die vor 1990 Kinder bekommen haben, können mit mehr Betriebsrente rechnen. Das Bundesverfassungsgericht kippte eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.Powered by Steuernachrichten
