Privatpatient scheitert vor BGH - Privatversicherte haften für Schummel-Vertreter
Macht der Makler im Versicherungsantrag Fehler oder verschweigt Vorerkrankungen, kann der Versicherer dem Kunden kündigen. Das gilt auch, wenn der Makler im Antrag schummelt. Der Versicherte muss sich „arglistiges Verhalten des Maklers zurechnen lassen“, entschied der BGH.Von FOCUS-Online-Autor Jonas Fehling
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