Rentenversicherung - Abschläge auf Invalidenrenten sind zulässig
Senioren mit Gesundheitsproblemen, die vor 65 in Rente gingen, konnten früher statt der Alters- eine Invalidenrente beantragen und kamen ohne Abschläge davon. Der Gesetzgeber hat diese Praxis unterbunden - und musste nun in Karlsruhe dafür gerade stehen.Powered by Kreditvergleich