Riegel vor Verbraucherschutz - Banken müssen Lebensversicherungen nicht rückabwickeln
Banken können aufatmen, Verbraucher nicht: Wer sein Darlehen mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt hat, kann nicht auf Rückabwicklung der Versicherung durch das kreditgebende Institut hoffen. Kunden bleiben nicht viele Auswege.
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