Urteil in Stuttgart - Negativzinsen in Rieser-Sparplan: Gericht erklärt Sparkassen-Klausel für unzulässig
Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan der Sparkasse widersprechen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart dem Grundgedanken der Altersvorsorge. Die Richter verboten der Kreissparkasse Tübingen daher am Mittwoch die Verwendung solcher Klauseln in ihren Verträgen.
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