Informationen zur Tierhalterhaftpflicht
Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Tierhalter, gerade, wenn sie größere Tiere haben, sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass etwas passieren kann. Dazu kommt, dass Tierhalter für die Schäden, die vom Tier angerichtet werden, haftbar gemacht werden. Das ergibt sich aus der Gesetzeslage. Wenn sich nun ein Hund von der Leine losreißt, in ein Auto läuft und einen Unfall verursacht, dann kann das für den Tierhalter sehr teuer werden. Für diesen Fall gibt es aber eine gute Absicherung, nämlich die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung beinhaltet dann eine bestimmte Deckungssumme, bis zu der dann die Schadenansprüche Dritter versichert sind. Für kleinere Tiere ist eine solche Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nötig, denn sie sind meist in der regulären Haftpflichtversicherung mit versichert. Aber, das sollten Sie erst überprüfen. Aber bei den meisten Tieren sollte man über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt nachdenken, denn die Folgen, wenn tatsächlich etwas passiert, sind vorher gar nicht absehbar und können bei Personenschaden zum Beispiel in Millionenhöhe gehen. Genießen Sie weiterhin das Leben mit Ihrem Tier, aber gehen Sie trotzdem auf „Nummer sicher“ mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.